Verkehrsrecht
Im Rahmen des Verkehrsrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei Verkehrsunfällen, Autokäufen, Autoreparaturen und in Bußgeldverfahren.
1. Unfallrecht
Trifft den Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall, werden die Kosten des Rechtsanwalts grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.
Wir sind Ihnen behilflich bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche sowohl bei Sachschäden (Reparaturkosten, wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutacherkosten, Abschleppkosten) als auch bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Kurbehandlung, Haushaltshilfe, Haushaltführungsschaden, Umschulungsmaßnahmen, Rente).
Durch das Ausfüllen des Unfallfragebogens ermöglichen Sie uns ein
schnelles Handeln.
Bei Personenschäden benötigen wir zusätzlich eine ärztliche Schweigepflichtsentbindungserklärung, damit zeitnah ärztliche Berichte
eingeholt werden können.
2. Fahrzeugkauf
- Neuwagen
- Gebrauchtwagen
- Inzahlungnahme
- Abwrackprämie
- Gewährleistung (Unfallwagen)
- Motorschaden
- Rostgarantie
- Garantie
- Verbrauchsgüterkauf
3. Ordnungswidrigkeiten
- Bußgeldbescheid
- Fahrverbot
- Führerschein
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Überholen
- Sicherheitsabstand
- Parkverbot
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